Was ist ein Versicherungsmakler?

Ein Versicherungsmakler ist zuständig für das Vermitteln von Versicherungsverträgen zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsgesellschaften. Nach dem Handelsrecht § 7 Absatz 2 Ziffer 7 HGB sind Versicherungsmakler Kaufleute. Man ist nicht durch einen Vertrag an eine Versicherungsgesellschaft gebunden, stattdessen ist man ein treuhänderähnlicher Sachverwalter der die Interessen von dem Versicherungsnehmer vertritt. Hier geht es zurück zur Website.

Welche Rechte und welche Pflichten hat der Markler?

Die Rechte und Pflichten des Maklers sind im Maklervertrag festgehalten.

QualitätWenn der Makler seine Pflichten verletzt, dann muss seine Berufshaftpflichtversicherung eingreifen, dies ist meist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer hohen Deckungssumme. Zu diesen Maklern zählt auch der Factoringmakler und der Kreditversicherungsmakler. Diese Makler werden in einer öffentlichen und zentralen Datenbank registriert. Damit man diesen Beruf ausüben kann benötigt man eine Gewerbeanmeldung sowie eine Gewerbeerlaubnis für die Versicherungsvermittlung. Damit man diese Erlaubnis bekommt, muss man eine Sachkunde nachweisen, eine Berufshaftpflicht vorweisen und auch die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. Wer zwar einen passenden Makler gefunden hat, aber noch keine Versicherungsempfehlung, der sollte sich auf jeden Fall Infos zur Allianz einholen. 

Bezüglich der Sachkunde ist es am sinnvollsten, wenn man sich mit der Industrie und Handelskammer in Verbindung setzt. Dort kann man nämlich die Prüfung zum Versicherungsfachmann abschließen. Als unzuverlässig wird man in der Gewerbeordnung eingestuft, wenn man in den vergangenen 5 Jahre einen Diebstahl oder Verbrechen, Erpressung, Geldwäsche, Untreue etc. begangen hat und rechtskräftig verurteilt worden ist. Damit Missstände im Bereich der Versicherungsvermittlung vermieden werden, haben Verbände wie die der Deutschen Versicherungswirtschaft und der Bundesverband Deutscher Ver-Makler einen Punktekatalog aufgestellt. Der Makler kann nur bei einer erfolgreichen Vermittlung von einem Versicherungsvertrages eine Courtage verlangen. Die Beratung darf nicht separat in Rechnung gestellt werden. Eine gesetzliche Berufsorganisation für den Makler für Versicherungen gibt es nicht. Viele Menschen verbinden mit einer Versicherung lästiges. Zahlen, kleingedrucktes und Fachbegriffe erschweren die Wahl der richtigen Versicherung. Oftmals vertraut man auch dem Makler nicht zu 100 Prozent. Es gibt schönere Dinge die mehr Spaß machen. Die Grundlage zwischen Kunde und Makler sollte absolut das Vertrauen sein, ohne dieses kann man nicht erfolgreich zusammenarbeiten.

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